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HILLE BEDEN - Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln
Die Kernkompetenzen von HILLE BEDEN sind das Arbeitsrecht und die Beratung mittelständischer Unternehmen

Mindestlohn jetzt auch für die Pflege-Branche

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Dienstag, 03. August 2010

von Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Köln. Seit dem 1. August 2010 gelten auch für die Pflegebranche gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindestlohn beträgt 8,50 € je Stunde in den alten und 7,50 € je Stunde in den neuen Bundesländern. Der Anwendungsbereich der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 betrifft aber nur einen Teil der in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für die Geltung des Pflege-Mindestlohns kommt es stark auf die tatsächlichen Verhältnisse in dem betroffenen Betrieb und die Arbeitsinhalte an. Ein erstes Fazit von HILLE BEDEN Rechtsanwälte lautet deshalb: „Durch organisatorische Gestaltung kann die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns vermieden bzw. eingeschränkt werden."

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Pflichten eines Pflegeheims zur Vermeidung von Stürzen

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Donnerstag, 22. Juli 2010

von Manfred Beden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die damals 83jährige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt während des Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur. Sie benötigte aufgrund ihrer Erkrankungen Hilfe beim Stehen und Gehen. Die gesetzliche Krankenkasse der Heimbewohnerin klagte beim Pflegeheim und dessen Mitarbeitern ca. 7000 € Behandlungskosten ein, die infolge des Sturzes entstanden waren. Sie vertrat die Auffassung, dass mindestens zwei Pflegekräfte hätten die Bewohnerin begleiten müssen.

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Compliance in gemeinnützigen Unternehmen

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Donnerstag, 08. Juli 2010

von Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Köln. Skandale und Krisen der letzten Jahre haben den Blick verstärkt auf die Verantwortung der Leute an der Spitze von Unternehmen und Organisationen. GmbH-Geschäftsführer, Stiftungs- und Vereinsvorstände sind persönlich dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer und das Unternehmen selbst alle geltenden Rechtsvorschriften einhalten.

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Geringfügig Beschäftigte - Arbeitnehmer 2. Klasse?

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Mittwoch, 21. April 2010

von Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Köln. Für viele Betriebe sind geringfügig Beschäftigte im Betriebsalltag unverzichtbar und doch nur Arbeitnehmer 2. Klasse. Für die gleiche Arbeit erhalten geringfügig Beschäftigte oft deutlich weniger Lohn als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Auch von zusätzlichen Leistungen werden geringfügig Beschäftigte oft ausgeschlossen. Gerade für Betriebe, die viele Arbeitnehmer im Rahmen geringfügiger Beschäftigung einsetzen, kann eine solche Praxis sehr teuer werden.

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Transparenzberichte und Rechtsschutz

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Mittwoch, 24. Februar 2010

von Manfred Beden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Gesetzgeber hat den Landesverbänden der Pflegekassen aufgegeben sicherzustellen, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden.

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Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

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Dienstag, 02. Februar 2010

von Dr. Sue Fritz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Berlin. Zum 01.10.2009 ist das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Es regelt das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Heimträger (Unternehmer) und Bewohner (Verbraucher). Dieses vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz soll die Rechte von Älteren, Pflegebedürftigen und Behinderten stärken, die sich entschließen Wohnraum anzumieten, der Pflege - und/oder Betreuungsleistungen beinhaltet.

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