Hilfe für Arbeitgeber
Unseren mittelständischen Arbeitgeber-Mandanten bietet die Sozietät HILLE BEDEN in Fragen des Arbeitsrechts denselben Zugriff auf juristische Unterstützung, wie er für Großunternehmen mit eigenen Personal- und Rechtsabteilungen selbstverständlich ist. Der Schwerpunkt liegt auf vorsorgender rechtsgestaltender und streitverhindernder Tätigkeit. Im Konfliktfall vertreten wir Sie als Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich. Unsere Arbeit wird eingebettet in Ihre Personalpolitik. Sie ist so vielfältig wie Ihre Probleme. Hier einige Beispiele:
- Einstellung und Entlassung Personalwerbung und -auswahl, Entwurf von Standard- und Individualarbeitsverträgen, Abmahnungen, Vorbereitung und Ausspruch von Kündigungen, Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats, Antrag auf behördliche Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten und Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz, Zeugnisstreitigkeiten, Aufhebungsvereinbarungen
- Regelungen im Arbeitsverhältnis Befristung, Tantiemevereinbarung, Dienst-PKW, Versorgungszusagen, Eingruppierung und Versetzung, Altersteilzeit, Kurzarbeit, Telearbeit, Wettbewerbsverbote
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder, Freistellung, Schulung, personelle und materielle Ausstattung, Betriebsvereinbarungen, z.B. zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Kurzarbeit, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung
- Betriebsverlegung, Betriebseinschränkung und Betriebsstilllegung, Interessenausgleich und Sozialplan, Massenentlassungen einschließlich technischer Abwicklung
- Tarifverhandlungen
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Urteils- und Beschlussverfahren
- Alternativen zum Arbeitsverhältnis, freie Mitarbeit, Subunternehmer, Outsourcing, Franchise
- Betriebsübernahme und -verkauf
- Mitarbeiterschulung und -fortbildung
Hilfe für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist das Arbeitsverhältnis im Allgemeinen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Seine Bedeutung geht aber weit darüber hinaus. Das Arbeitsverhältnis hat entscheidenden Einfluss auf das Selbstwertgefühl und die soziale Stellung in Familie und Gesellschaft. Die Rechtsanwälte der Sozietät HILLE BEDEN Rechtsanwälte sind sich dieser Tatsache bei ihrer Tätigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stets bewusst.
Wir beraten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin z.B. bei folgenden Problemen:
- Einstellung Durchsicht und Erläuterung des Arbeitsvertrages, Vorschläge für die Vertragsgestaltung
- Zusatzvereinbarungen Tantiemevereinbarungen, Dienst-PKW, Versorgungszusagen, Wettbewerbsverbote
- Wechsel des Arbeitgebers Eigenkündigung, Aufhebungsvereinbarung, Wettbewerbsverbote, Betriebsübergang
- Konflikte im Arbeitsverhältnis und am Arbeitsplatz Abmahnung, Versetzung, Mobbing, Eingruppierung, Vergütung
- Kündigung Kündigungsschutzprozess, Weiterbeschäftigungsanspruch, Abfindungsvereinbarungen
- Zeugnis
- Statusfragen Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses
- Verfahren vor dem Integrationsamt, § 85 SGB IX
- Betriebliche Altersversorgung
- Altersteilzeit
- Beratung und Vertretung in der Insolvenz des Arbeitgebers
Für die anwaltliche Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist typisch, dass sie nicht nach außen tritt, solange sich das Arbeitsverhältnis noch in der Anbahnung befindet oder noch nicht schwer belastet ist. Im Konfliktfall vertreten wir Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin außergerichtlich und gerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber und Behörden.
Hilfe für Geschäftsführer und Vorstände
Geschäftsführer und Mitglieder von Vorständen befinden sich in einer ganz besonderen Position: Zum einen vertreten sie das Unternehmen gegenüber seinen Arbeitnehmern und müssen sich deshalb ständig mit arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen, zum anderen stehen sie dem Unternehmen selbst als Vertragspartner gegenüber. Dabei müssen sie auf den besonderen Schutz, den das Arbeitsrecht Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bietet, weitestgehend verzichten. Ihre Tätigkeit ist deshalb mit hohen fachlichen und persönlichen Risiken behaftet.
Wir beraten Sie als Geschäftsführer oder Mitglied eines Vorstandes hinsichtlich Ihrer persönlichen Interessen z.B. bei folgenden Fragen:
- Gestaltung des Dienstvertrages
- Zusatzvereinbarungen z.B. Altersversorgung, Optionen
- Konflikte mit den Anteilseignern oder innerhalb der Geschäftsführung, Kompetenzbeschränkungen, Schadensersatzansprüche, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung
- Wechsel des Unternehmens
- Beteiligung und management-buy-out oder management-buy-in
Als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied beraten oder vertreten wir Sie in erster Linie außergerichtlich, denn selbst erfolgreiche prozessuale Auseinandersetzungen haben für den Geschäftsführer oder das Vorstandsmitglied häufig negative Langzeitwirkungen. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Unternehmen, den Gesellschaftern oder dem Aufsichtsrat ist deshalb stets nur ultima ratio der Interessenwahrnehmung. Zuständig sind in der Regel nicht die Arbeits-, sondern die Zivilgerichte.