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von Dr. Sue Fritz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Ziel des Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten die Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Das Gesetz ist am 01.07.2008 in Kraft getreten (BGBl I 873/2008).
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