
von Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Fehler bei der Einzahlung einer GmbH-Stammeinlage rächen sich oft dann, wenn der GmbH-Gesellschafter ohnehin Probleme im Überfluss hat: In der Insolvenz der GmbH. Der häufigste Fehler sind Hin– und Herzahlungen:
Dr. Hans-Eduard Hille Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Der überwiegende Teil der Belegschaft hatte eine Verschlechterung seiner Arbeitsverträge akzeptiert, um dem Unternehmen aus der Krise zu helfen. Einige hatten sich geweigert, weiterhin ihre bisherige Vergütung erhalten und Dank des Verzichts der anderen dennoch ihren Arbeitsplatz behalten. Der Arbeitgeber, der sich bei den hier verzichtbereiten Arbeitnehmern mit einer als „Weihnachtsgeld“ deklarierten Sonderzahlung revanchieren wollte, verfing sich in den Fallstricken des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Er muss nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 569/06) das Weihnachtsgeld auch an die Arbeitnehmer zahlen, die auf ihren bisherigen Arbeitsbedingungen bestanden hatten. Bei richtiger Gestaltung hätte der Arbeitgeber dies vermeiden können.
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