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HILLE BEDEN - Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln
Die Kernkompetenzen von HILLE BEDEN sind das Arbeitsrecht und die Beratung mittelständischer Unternehmen

GmbH: Verjährung der Stammeinlagenforderung

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Freitag, 11. Juli 2008

von Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln

Fehler bei der Einzahlung einer GmbH-Stammeinlage rächen sich oft dann, wenn der GmbH-Gesellschafter ohnehin Probleme im Überfluss hat: In der Insolvenz der GmbH. Der häufigste Fehler sind Hin– und Herzahlungen:

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Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhung: Dankbarkeit zeigen will gelernt sein

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Freitag, 23. Mai 2008

Dr. Hans-Eduard Hille Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln

Der überwiegende Teil der Belegschaft hatte eine Verschlechterung seiner Arbeitsverträge akzeptiert, um dem Unternehmen aus der Krise zu helfen. Einige hatten sich geweigert, weiterhin ihre bisherige Vergütung erhalten und Dank des Verzichts der anderen dennoch ihren Arbeitsplatz behalten. Der Arbeitgeber, der sich bei den hier verzichtbereiten Arbeitnehmern mit einer als „Weihnachtsgeld“ deklarierten Sonderzahlung revanchieren wollte, verfing sich in den Fallstricken des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Er muss nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 569/06) das Weihnachtsgeld auch an die Arbeitnehmer zahlen, die auf ihren bisherigen Arbeitsbedingungen bestanden hatten. Bei richtiger Gestaltung hätte der Arbeitgeber dies vermeiden können.

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