Fachanwälte
Die Führung der Bezeichnung als Fachanwalt bedarf der Erlaubnis durch die Rechtsanwaltskammer und setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Fachbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen erworben und nachgewiesen hat. Kontinuierliche Fortbildung ist ebenfalls Verpflichtung für jeden Fachanwalt und wird von den Rechtsanwaltskammern ständig überwacht.
Die Fachanwaltschaft bedeutet keine ausschließliche Beschränkung auf das Fachgebiet. Das zeigt sich auch daran, dass es nur zu den oben genannten Rechtsgebieten Fachanwaltsbezeichnungen gibt.
Bei HILLE BEDEN sind die Rechtsanwälte Dr. Hans-Eduard Hille, Manfred Beden und Rechtsanwältin Dr, Sue Fritz zugleich Fachanwälte für Arbeitsrecht.