Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 02.12.2010, III ZR 19/10, mit der Frage auseinander zu setzen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Heimträger verpflichtet ist, die seinem geistig behinderten Bewohner bewilligten Barbeträge zur persönlichen Verfügung (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) zu verwalten, wenn dieser neben dem Lebensunterhalt in Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Form der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder Hilfe zur Pflege erhält.
Köln/Gelsenkirchen. Eigentlich sollte die Rechtslage nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2010 - 6 C 6.09 und 6 C 7.09 - klar sein. Wie wir bereits in unserer Ausgabe 2/2010 des Non-Profit-Service berichteten, hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 28.04.2010 entschieden, dass auch Autoradios Rundfunkempfangsgeräte "in Einrichtungen" sind und daher von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien sind, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Erfurt. Während eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist dessen ordentliche Kündigung ausgeschlossen, es sei denn die Arbeitsvertragsparteien haben sich die ordentliche Kündigung auch während der Befristung ausdrücklich vorbehalten. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall und dessen Folgen zu entscheiden, der dem Gericht vorgelegt wurde, weil ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter während einer Befristung ordentlich gekündigt hatte, obwohl sich die Parteien die ordentliche Kündigung nicht vorbehalten hatten (BAG, Urteil vom 22.07.2010, 6 AZR 480/09).
Köln. Bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen unter Verweis auf den Sachgrund der Vertretung ist erhöhte Vorsicht geboten. Der Europäische Gerichtshof könnte der weit verbreiteten Praxis, mit einer Vertretungskraft hintereinander mehrere befristete Arbeitsverträge zum Zwecke der Vertretung unterschiedlicher Personen abzuschließen, den Boden entziehen oder ihr jedenfalls engere Grenzen setzen.
Arbeitgeber sollten deshalb bei dem Abschluss oder der Verlängerung solcher Verträge prüfen, ob sie das Risiko in Kauf nehmen wollen, dass die Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt.
Erfurt. Schon in einem Urteil vom 12.01.2005 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Widerrufsvorbehalt bei einer Dienstwagenüberlassung mit privater Nutzung unwirksam ist, wenn der Widerruf aus beliebigen Gründen jederzeit erfolgen kann. Eine solche Vertragsklausel in einem Formulararbeitsvertrag ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung und daher gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Im Urteil vom 13.04.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht nun über die Frage der Wirksamkeit einer Vertragsklausel zu entscheiden, mit der sich der Arbeitgeber den Widerruf der Fahrzeugüberlassung aus wirtschaftlichen Gründen vorbehalten hatte.
Auch diese Klausel ist nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht unwirksam, jedenfalls wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt.
Kassel. In der Ausgabe 1/2006 des Non-Profit-Services berichteten wir über die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 01.09.2005, wonach ein Pflegeheimträger von der Pflegekasse unmittelbar die Zahlung des Pflegesatzes einer höheren Pflegeklasse verlangen kann, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Zuordnung des Versicherten zu einer höheren Pflegestufe rechtfertigt.
Inzwischen hat das BSG diese Rechtsprechung nochmals ausdrücklich bestätigt, nachdem verschiedene erstinstanzliche Gerichte, wie das Sozialgericht (SG) Dortmund, entsprechende Zahlungsklagen abgewiesen hatten. Gleichzeitig hat das BSG in seiner Entscheidung vom 07.10.2010 die vom Landessozialgericht (LSG) NW aufgestellten vom Heimträger einzuhaltenden hohen formellen Anforderungen an den Zahlungsanspruch vor Klageerhebung bestätigt.
Köln. Viele soziale Organisationen wüssten gar nicht, wie sie ohne "Ehrenamtliche" ihren Betrieb aufrechterhalten sollten. Dabei sind "Ehrenamtliche" im Jargon der Branche nicht nur unentgeltlich tätige Mitglieder und andere Helfer, sondern auch Personen, die eine gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung von bis zu 2.100 € im Jahr erhalten.
Dabei wird oft verkannt, dass viele "Ehrenamtliche", die eine nach § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung erhalten, Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Die Folgen können gravierend sein.
Köln. Die meisten mittelständischen Arbeitgeber verbinden mit dem Arbeitsrecht nur frustrierende Erfahrungen. Unkalkulierbare Kündigungschutzverfahren, hohe Abfindungen, unwirksame Befristungen und widerspenstige Betriebsräte sind nur einige Symptome der vielfältigen Schwierigkeiten mit dem Arbeitsrecht. Dabei liegen die Ursachen für diese Frustrationserlebnisse häufig bei den Arbeitgebern selbst.
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben (Urteil vom 07.07.2010, 4 AZR 549/08). Damit sind künftig in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. Der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass damit der Weg für eine grundsätzliche Neuausrichtung des deutschen Tarifrechts frei gegeben sei.
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage der Berliner Kassiererin - anders als die Vorinstanzen - stattgegeben. Eine seit 31 Jahren beschäftigte Kassiererin hatte unrechtmäßig zwei gefundene Pfandbons eingelöst und wurde daraufhin außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Beide Vorinstanzen hatten die fristlose Kündigung der Kassiererin ohne vorherige Abmahnung für rechtens erklärt.